Großes Aufgebot für die Klage Gräfelfings vor dem Verwaltungsgericht München

In Mobilität

Am 6. April 2006 war es endlich soweit: Etwa 40 Bürger erschienen mit Gemeinderäten der IGG und der CSU vor dem Verwaltungsgericht München, um für ihren Anspruch auf erweiterten Lärmschutz an der A96 zu demonstrieren. Von 14:00 bis kurz vor 20:00 dauerte danach die mündliche Verhandlung. Sowohl das Gericht unter Vorsitz von Alexander Witzel als auch der Vertreter der Gemeinde Gräfelfing, RA Josef Geislinger, und der  Landesanwalt Peter Samberger, benötigten einige Anlaufzeit, um auf die Kernthemen zu kommen: Ist Gräfelfing durch den Hinweis auf ein eingeräumtes Nachbesserungsrecht im Planfeststellungsbeschluß vom 3.2.1969 ausreichend abgesichert und gilt dieser Passus noch nach 38 Jahren? Der einzige verfügbare Zeuge, der damals als Gemeinderat Mitglied bei den Verhandlungen mit der Behörde war, Josef Schmid, wurde erst gegen Ende der mündlichen Verhandlung vernommen. Die Entscheidung wurde nicht bekannt gegeben, sie wird der Gemeinde Gräfelfing zugestellt.

 

Die zur Olympiade 1972 gebaute Autobahn A96 wurde am 3.2.1969 Planfestgetsellt. Damals mußten neu gebaute Fernstrassen noch keinen hochwertigen Lärmschutz haben. Die Verhandlungen der Gemeinde Gräfelfing fanden am 8.11.1968 in der obersten Baubehörde statt.

Der Widerstand der Gemeinde Gräfelfing wurde gebrochen, durch die Zusage des damaligen Bayerischen Innenministers Dr. Bruno Merk, der im Falle von wesentlichen Steigerungen der prognostizierten täglichen 30.000 Fahrzeuge Nachbesserungen im Verlauf der B12(neu) im Lochhamer Bereich zusicherte.

Im Vertrauen auf diese Zusage, die in einem zeitgleichen Gedächtnisprotokoll zusammengefasst wurde und im Protokoll des Erörterungstermins zum Planfeststellungsverfahren vom 18.11.1968 nochmals Erwähnung findet, stimmte die Gemeinde mit 19:1 diesem Projekt zu.

Jetzt, nach 38 Jahren befahren täglich 86.000 Fahrzeuge die bereits 1981 zur A96 hochgestufte Autobahn und es sollen bis 2015 mehr als 115.000 werden. Bereits 1992 begann die Gemeinde Gräfelfing mit Verhandlungen über Verbesserungen zum Lärmschutz, unter Berufung auf die Zusage vom 8.11.1968. Diese Verhandlungen gipfelten in der Klage, über die jetzt am 6.4.2006 verhandelt wurde. Siehe auch unter  ‚Beschleunigung der Klagevorbereitung zur Durchsetzung für mehr Lärmschutz‘ und ‚IGG fordert in einem Antrag Bekenntnis zur Tunnelverlängerung‘

Zu Beginn der Verhandlung am 6.4.2006 mußte in einen größeren Saal umgezogen werden, da der zuerst vorgesehene Raum für die vielen interessierten Gräfelfinger zu klein war. Kurioserweise begann die Verhandlung mit einem Fehler des Gerichts:  Es mußte zugeben nur die Vertreter des Landes Bayern eingeladen zu haben und nicht wie vom Anwalt Geislinger beantragt, auch die Vertreter der BRD beizuladen. Nach Behandlung der dann wohl üblichen Fragen über Schriftsätze, Termine und Zuständigkeiten näherte man sich den Knackpunkten:

  1. Ist die eingereichte Klage an den richtigen Adressaten gerichtet? Zwar trifft eine Erweiterung des Lärmschutzes die BRD, richtig ist aber die Regierung von Oberbayern verklagt, da sie den Planfeststellungsbeschluß vom 3.2.1969 entsprechend ergänzen muß.
  2. Ist nach 38 Jahren seit Planfeststellungsbeschluß die Klage nicht eventuell verjährt? Unterstellt man eine Verjährungsfrist vom 30 Jahren, kommt man nur zu sinnvollen Ergebnissen, wenn der Beginn der Verjährung erst mit Eintritt der Notwendigkeit weiterer Maßnahmen gesetzt wird. Seitens des Gerichts wurde noch keine Aussage getroffen, wobei es nicht sinnvoll erscheint, die Laufzeit ab Planfeststellungsbeschluß – als noch keine Verkehrsentwicklung erkennbar war – beginnen zu lassen.
  3. Betrifft der Inhalt des Gedächtnisprotokolls wirklich Nachbesserungen im Bereich des Lärmschutzes? Hier wollte der Vertreter Bayerns ganz andere Inhalte herauslesen wie z.B. Nachbesserungen am Zubehör einer Straße.
  4. Sind Zusagen bereits verfallen durch die Umwidmung von einer Bundesstrasse zur Autobahn? Hier konnte man den Unmut der Anwesenden lautstark vernehmen.
  5. An welche Maßnahmen zur Lärmminderung hat die Gemeinde Gräfelfing gedacht? Hierzu wurden vorerst keine Angaben gemacht, da Herr Geislinger zunächst geklärt haben möchte, dass Verbesserungen fällig sind. Erst danach kann man sich mit den Maßnahmen beschäftigen.
  6. Kann ein Beteiligter nach 38 Jahren überhaupt noch als Zeuge auftreten? Hiermit versuchte der Landesanwalt Peter Samberger die Anhörung des Zeugen Josef Schmid zu verhindern. Gegen Ende der mündlichen Verhandlung wurde er als Zeuge vernommen. Herr Schmid konnte nicht nur die Beteiligten Personen und ihre Funktion im Verfahren eindeutig erläutern, sondern auch schlüssig erklären, dass die im Gedächtnisprotokoll vom 8.11.1968 enthaltene Zusage des Innenministers Bruno Merk weiteren Lärmschutz entlang der Straße zum Gegenstand hatte.

Nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung ergeben sich folgende Möglichkeiten:

Erachtet das Gericht die Klage für unbegründet wird es ein Klage abweisendes Urteil erlassen. Andernfalls wird das Gericht das Verfahren fortsetzen und die BRD beiladen.


Am 12.4.2006 informierte RA Geislinger BM Göbel über die Abweisung der Klage durch das Gericht. Mit dem abschlägigen Bescheid kam allerdings auch die Nachricht, dass eine Berufung in der nächsten Instanz möglich ist. Auch wenn Gräfelfing von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird liegt der Nachteil in einem weiteren Jahr der Verzögerung. Vor allem die Lochhamer müssen nicht nur den Lärm bei ansteigender Tendenz weiterhin ertragen, sondern sie können weiterhin im Ungewissen nur auf Besserung hoffen.

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