Das JA der IGG

Beim Schwimm- und Sporthallenbau ist die IGG sich einig: wir stimmen und empfehlen ein JA beim Ratsbegehren, bzw. Bürgerentscheid. Hier sind für uns folgende Argumente entscheidend:

Die ökologische Rücksicht und der Ausgleich für die Natur

Der weit überwiegende Teil des nördlich der Adalbert-Stifter-Straße gelegenen Waldgebiets bleibt unangetastet erhalten. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen, plant die Gemeinde vielmehr jeden Baum – unabhängig davon, wie klein er war – durch zwei neue Bäume im Gemeindegebiet zu ersetzen.

 

Der beste Standort – ohne massive Probleme beim Bau

Die neue Halle liegt in unmittelbarer Nähe am Schulcampus und kann weitgehend problemlos gebaut werden.

Ein Neubau auf dem Schulgelände würde den Grundschul-Unterricht erheblich stören und die Wege zur Schule gefährden.

 

Keine massiven Einschränkungen bei Schwimm- und Sportunterricht

Während des Neubaus kann man die alte Sport- und Schwimmhalle uneingeschränkt nutzen.

Ein Bau auf dem alten Standort würde zwei bis drei Jahre ohne Schwimm- und extrem eingeschränktem Sportunterricht für alle Lernenden der Grund- und Mittelschule, sowie des Gymnasiums bedeuten. Auch das Schwimm- und Sportangebot des TSV wäre extrem eingeschränkt.

 

Es bleibt Platz für die Pause der Gräfelfinger Kinder

Der Schul- und Pausenhof wird durch diese Planung nicht verkleinert. Im Gegenteil, der Abriss der alten Halle gibt die Chance, dort die Fläche zu entsiegeln und zu begrünen.

Ein Standort auf dem Pausenhof würde den Platz für die Gräfelfinger Kinder auf in etwa das Niveau der Fläche im Innenraum einer Großstadt heruntersetzen.

 

Der bessere Bau – kein Pfusch mit Alternativlösungen

Der geplante Neubau erfolgt nach neuesten technischen und ökologischen Standards. Es handelt sich um eine niedrige Holzkonstruktion, die sich in den Wald einfügt. Sämtliche Alternativlösungen erscheinen weder ökologisch noch ansprechend und allgemein fragwürdig – sei es eine Stapelbauweise, eine unterirdische Schwimmhalle oder sonstige unausgegorene Varianten.

 

 

An die Mitglieder der IGG 22.10.20

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