Strukturerhaltung unserer Gartenstadt Gräfelfing – unser Schwerpunkt zur Kommunalwahl 2008

 In Wohnen im Grünen

Warum ist die IGG der Meinung auf diesem wichtigen Gebiet die Führerschaft erarbeitet zu haben?
Sehen Sie sich unsere Argumente an und auch die geleistete Überzeugungsarbeit im Gemeinderat während der letzten Legislaturperiode.

 

 

  • Ein kurzer Rückblick zur Behandlung der Bebauungspläne im Gemeinderat:Die IGG hat nun seit 1972 alle Fraktionen (im GR sind es bisher insgesamt 6 Gruppierungen) von der Richtigkeit des politischen Zieles überzeugt, die vorhandene Gartenstadt zu erhalten.
    Und damit haben –  wie damals, so jetzt wieder – die wesentlichen Elemente für den Erhalt der Gartenstadt Gräfelfing Eingang gefunden in die Bebauungspläne, wie

    • Mindestgrundstücksgröße,
    • degressives Baurecht,
    • absolute Obergrenzen der Bebaubarkeit
    • Freihaltung von Grünflächen, und
    • die vorwiegende Einfamilienhausbebauung.

    Hier wurde Konsens gefunden durch alle Gruppierungen, es wurde unser Z i e l zum politischen Ziel aller Fraktionen.

    Die alten Bebauungspläne wurden nie angefochten.
    Sie wurden nie von der übergeordneten Behörde, dem LRA, angezweifelt.
    Sie hatten über 30 Jahre Bestand.
    Sie mussten, nach Auffassung der Anwälte der Gemeinde, den geänderten Gesetzen und der neuen Rechtsprechung angepasst werden.

  • Der Antrag der IGG:Die IGG hat am 19.7.07 zahlreiche Verbesserungspunkte vorgetragen, die bis auf einen alle übernommen wurden.

    Mit einem einstimmigen Beschluss wurden am 24.7.07 vom GR die neuen Bebauungspläne verabschiedet.

    Die wichtigsten Ergebnisse der nun einstimmig beschlossenen Bebauungspläne sind:

    • Einfamilienhaus- betonte Bebauung (E+1+Dach)
    • Degression der Bebaubarkeit oberhalb der Mindestgrundstücksgröße
    • Baumassenbegrenzung- d.h.:oberhalb der doppelten Mindestgrundstücksgröße gibt es keinen weiteren Anstieg des Baurechts
    • Freihalten von grünen Innenräumen und zusammenhängenden grünen Flächen von jeglicher Bebauung

    Dies alles bei sonst größtmöglicher Baufreiheit – ohne Vorschriften über Stilfragen wie z.B. Firstrichtung, Dachüberstand, ,Dachneigung…

    Was wir tun werden:
    Das Programm der IGG ist es, die neuen Bebauungspläne wiederum zäh und hart zu verteidigen. Jeglicher Angriff soll in Schranken gewiesen werden! 

    In der Praxis heißt das: Bauanträge, die den Festsetzungen der Bebauungspläne entsprechen, werden ausschließlich von der Verwaltung bearbeitet und ans LRA weitergeleitet. Alle übrigen Fälle werden dem BA vorgelegt. Wir werden in Zukunft die Bauanträge ablehnen, die nicht den Bebauungsplänen entsprechen, unser Grundsatz ist hierbei: entweder wird der Bauantrag abgelehnt oder der Bebauungsplan muss geändert werden .
    Hier ist und bleibt die IGG der Verteidiger der Gartenstadt.

    Was wir feststellen:
    Die einstimmige Basis dieses GR-Beschlusses erklärt, warum die im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen sich im Wahlkampf nicht mehr über die Bebauungspläne unterhalten müssen. Und obwohl wir uns im Wahlkampf befinden, wird jetzt kurz vor der Kommunalwahl sachlich weitergearbeitet, was auch dringend notwendig ist. 

  • Das MobilfunkstandortkonzeptIn diesem Zusammenhang ist das Mobilfunkkonzept von großer Bedeutung: es wurde bereits im Febr. 2002 von der IGG beantragt und vor allem von der Fraktion der Grünen/unabhängige Liste unterstützt. Ziel ist es, die Mobilfunkstandorte außerhalb des Wohngebietes zu legen. In einem Gemeinschaftsantrag wurde das Konzept dann am 24.7.02 von allen Fraktionen beantragt.
    Hieran ist bemerkenswert, dass die Gemeinde Gräfelfing mit dem sog. „Gräfelfinger Modell“ bundesweiter Vorreiter geworden ist: die Attraktivität dieser Idee hat überall Schule gemacht.
    Das Mobilfunkstandort-Konzept wird nun in den neuen Bebauungsplänen seinen Niederschlag finden.
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