Der Bebauungsplan, das Mittel zur Erhaltung des Gartenstadtcharkters

In Wohnen im Grünen

Erst nach umfangreichen Analysen des Ist-Stands konnte die IGG 1972 die Idee eines Bebauungsplanes formulieren und dem Gemeinderat vorstellen. Die komplexen Zusammenhänge waren damals Neuland und es bedurfte bei Bürgermeister ‚Dr. Eberhard Reichert‘ Ausdauer, um die Umsetzung im Generabebauungsplan durchzusetzen.

 

1972 sah sich die  IGG in ihrer ersten Ratsperiode vor die komplexe Aufgabe gestellt, dem Gemeinderat ein Regelwerk in Form eines Bebauungsplanes zur Abstimmung vorzustellen. Es sollte Rechtskraft erlangen und die Erwartungen der Bürger hinsichtlich der Verteidigung des Charakters einer Gartenstadt voll erfüllen. Dieses umfassende Werk gelang dem damaligen Gemeinderat ‚Klaus Suess‘ nach einer aufwändigen Analyse des Bestands aller Grundstücke in Gräfelfing und Lochham bezüglich

  • Größe,
  • Art und Maß der Bebauung,
  • Gartenanteil und
  • Freiflächen.

Für größere Teilgebiete, die sich weitgehend am Flächennutzungsplan orientierten, ließen sich mehrere typische Maßzahlen dieses Gebiets ableiten.

  • Grundstückmindestgrößen
  • Geschossflächenzahl
  • Maximale Geschossfläche in allen Gebieten (420 qm)
  • Begrenzung der Anzahl der Geschosse
  • Grundflächenziffer

Zusammen mit den flankierenden Maßnahmen

  • Je Grundstück nur 1 Gebäude
  • Im Bereich 1A bis 1L wird die Anzahl der Wohneinheiten pro Grundstück auf zwei begrenzt
  • 5m freier Raum ohne Bebauung an der Straßenfront
  • 25% der Strassenfront müssen durchsehbar sein
  • Stellplatzverordnung
  • Einfriedungsverordnung

erwartete sich die IGG, dass bei langfristiger Einhaltung der Maßzahlen das Ziel erreichen ließ:

Erhaltung des Gartenstadtcharkters von Gräfelfing – Lochham

Bürgermeister ‚Dr. Eberhard Reichert‘ konnte zusammen mit der IGG-Fraktion die Gemeinderäte mehrheitlich davon überzeugen, diesen Generalbebauungsplan zu diskutieren, endgültig zu formulieren und zu verabschieden.

Der Bebauungsplan Nr. 1 (1A bis heute 1 L) wurde in für insgesamt 7 Einzelgebiete, die den hauptsächlichen Wohnbereich umfassen als einfache Bebauungspläne (ohne weitere übliche Reglementierungen) erlassen:

  1. Heitmeiersiedlung
  2. Östlich der Würm
  3. Ortsmitte
  4. Westlich Maria-Eich Strasse
  5. Zwischen Bahn und Maria-Eich Strasse
  6. Waldheimsiedlung
  7. Waldparksiedlung

Weitere Bebauungspläne 2 bis 21, die zum Teil bereits vorlagen, ergänzen den Generalbebauungsplan.

Auch bei der Verteidigung der Bebauungspläne galt es äußerst konsequent zu bleiben. Jede Ausnahme war intensiv zu prüfen und im Zweifelsfall abzulehnen.

Nur auf diese Weise gelang es über Jahrzehnte hinweg die Gartenstadt Gräfelfing – Lochham zu erhalten.

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