Photovoltaik – Bürgerbeteiligung unerwünscht?

In Umwelt & Klima

Energievision der Gemeinde: nicht nur von oben her verordnet und verwaltet – sondern auch mit den Bürgern und durch die Bürger gestaltet und verwirklicht! Das heißt, aktive aber auch finanzielle Bürgerbeteiligung! Dieses Ziel wurde nicht erreicht; siehe die langwierige Planung einer Fotovoltaik-Anlage auf den Dächern des KHG in diesem Bericht.

 

Die Energievision der Gemeinde hat zum Ziel, den derzeitigen Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 auf 40% zu reduzieren, wobei diese 40% dann vollständig durch regenerative Energie abgedeckt werden sollen. Dies wird von der IGG vollunterstützt.

Die IGG hatte in einem ‚Antrag vom 27.5.2010‘ gefordert, den Gräfelfinger Bürgern eine Möglichkeit zu eröffnen, sich an den Solaranlagen der Gemeinde zu beteiligen und neue Standorte hierfür auszuweisen. Aus Sicht der IGG sollte auch den Bürgern eine Chance gegeben werden, sich an der Energievision der Gemeinde zu beteiligen.

Im ‚Umweltausschuss vom 24.5.2011 wurde schon ein Jahr später beschlossen‘, dass die Verwaltungdie technische und wirtschaftliche Machbarkeit von Fotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet allgemein prüfen lassen soll. Dies betrifft

  • die Dächer gemeindlicher Gebäude
  • und der Gebäude der Gemeindebau Gräfelfing GmbH .
  • Zusätzlich sollten die Dächer der Genossenschaft am Anger untersucht werden.

Diese Untersuchung wurde zügig in Auftrag gegeben! Umgehend nach einem weiteren Jahr konnte am 12.07.2012 im Ausschuss für überörtliche Angelegenheiten und Umwelt das Ergebnis präsentiert werden.

Leider zu spät, denn die Stromeinspeisevergütung ist nun so niedrig, dass eine Investition für private Investoren unrentabel ist.

Fakt ist heute:

Ab Oktober 2012 wird die Einspeisevergütung für Anlagen mit einer Leistung von 10 bis 40 kW nur noch 17,42 Cent pro kW betragen (im Herbst 2011 waren es noch 28,42 Cent – siehe Neubau St. Gisela und davor sogar mehr als 40 Cent).
Somit ist eine Fotovoltaikanlage höchstens noch auf den Dächern des KHG aus politischen Gründen sinnvoll.

Für einen ernsthaften Interessenten bedeutet die aktuelle Situation, dass die Einnahmen dieser geplanten Anlage erst nach 17 Jahren die Investitionskosten erreichen können.  Sinnvoll ist das Vorgehen nur, wenn ein hoher Anteil des Stromes selbst verbraucht wird!

Der Grund für letzteres ist u.a.: der von den Energieversorgern verlangte Strompreis pro kW liegt jetzt und erst recht in den kommenden Jahren deutlich über der jetzt bekannten Einspeisevergütung von 17,42 Cent.

Um ein Zeichen im Sinne der Gräfelfinger Energievision zu setzen, beschloss daher der Ausschuss, eine detaillierte Untersuchung für den Bau einer Fotovoltaikanlage auf dem KHG durchführen zu lassen. Ergebnisse sollen bis Herbst 2012 vorliegen.

Eine Bürgerbeteiligung, wie es im Sinne des IGG – Antrags im Mai 2010, also vor mehr als zwei Jahren gefordert wurde, als es noch wesentlich höhere Einspeisevergütungen gab, war wohl nicht erwünscht.

Der Bürger bleibt nun doch außen vor und alles ist wieder in den Wind gesprochen.

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