Was bedeutet die 34. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionschutzgesetzes für Gräfelfing?

In Mobilität

Derzeit werden bundesweit sog. Lärmkarten erstellt. Das Landesamt für Umwelt in Augsburg handelt hier für Bayern. Da es nicht klar ist, was die in den Karten enthaltenen Lärmkartierung für Gräfelfing bedeutet hat die IGG einen Antrag erstellt, in dem sie eine Berichterstattung für den Gemeinderat anfordert. In den lärmkarten sind Straßen mit über 16.000 Kfz/Tag erfasst, dazu zählen in Gräfelfing die St2063 und die A96.

 

 

Bei der Lärmkartierung durch das Landesamt für Umwelt in Augsburg werden Werte aus dem Jahr 2005 zugrunde gelegt, die zu Lärmkarten führen. Die IGG ist der Meinung

  • dass diese Lärmkarten auf ihre Stichhaltigkeit für Gräfelfing zu überprüfen sind. Werte aus dem Jahr 2005 treffen mit Sicherheit nicht den aktuellen Sachstand nach dem Anschluß der Spange A99 an die A96.
  • dass die Bedeutung dieser Lärmkarten nicht bekannt ist. Welche Auswirkungen haben diese Daten und welche Maßnahmen werden daraus abgeleitet?

Eine Berichterstattung der Verwaltung zu diesem Thema ist daher unerläßlich. Der Antrag ist nachzulesen unter  LärmkartierungBedeutung11.10.07.pdf (148.19 kB)


Die Lärmkarten 2005, erstellt im Lärmbelastungskataster des Bayerischen Landesamts für Umwelt, werden in dem Artikel Lärmkarten Tags und Nachts vorgestellt.

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