Lärmschutz – Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof beginnt ein neuer, hoffentlich kürzerer Weg

In Mobilität

Am 17.7.2007 fand die Verhandlung der Klage vor dem Bayerischen Gerichtshof auf mehr Schutz entlang der A96 statt. Das nun veröffentlichte Urteil wies die Klage kurzerhand ab mit dem Hinweis, dass Gräfelfing es versäumt habe hier rechtzeitig den Finger zu heben und Ansprüche anzumelden.

 

 

Der Kommentar vom 18.7.2007 in der Süddeutschen Zeitung zur Meldung ‚Verhandlung der Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 19.6.07‘ bringt die Zusammenhänge auf den Punkt. Nach mehr als 30 Jahren könnte der ehemalige Innenminister Bruno Merk zwar noch angehört werden – aber man will es nicht. Diese Art, das Recht an die finanzielle Schieflage der Baubehörden anzupassen, spricht Hohn und verdient nur den Gang in die nächste Runde vor dem Verwaltungsgericht in Leipzig.

Bedauerlich bleibt jedoch für die vom Lärm geplagten Anrainer der A96 die Aussicht auf weitere, langwierige Verzögerungen im Erlangen eines einzigen Ziels: Schutz vor den Auswirkungen der A96, egal ob mit behördlicher Unterstützung oder aus eigener Kraft. Nachdem der Weg mit den Behörden nun lange genug gedauert hat, sollte der Weg mit eigener Kraft nur das Ziel kennen, den lange verdienten Lärmschutz sofort anzugehen und nicht nochmals viele Jahre vor sich herzuschieben.

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