Eilantrag zur vermeindlichen Fehlkonstruktion der neuen Lärmschutzwände an der A96

In Mobilität

Die IGG hat in einem Eilantrag vom 19.7.07 die Überprüfung der auf den Wällen entlang der A96 aufgestellten Wände gefordert. Es mehren sich die Zweifel, ob diese Wände in der richtigen Weise aufgestellt wurden, nachdem die Rückseite gewellt und die der Lärmquelle zugewandte Seite glatt ausgestattet ist. Entsprechend des Gutachtens, das im Auftrag der Gemeinde von der Firma Dorsch Consult für das Gerichtsverfahren verfasst worden war, sind diese Wände nur teilabsorbierend. Die IGG wollte wissen, ob hier nicht die angestrebte Maßnahme für einem maximalen Schallschutz für die Bevölkerung falsch ausgeführt worden ist.
Da die Montage der Photovoltaik-Anlage kurz bevor steht, wurde eine Überprüfung durch Gutachter gefordert.
Bereits bei der Vergabe der Gewerke für die Photovoltaik-Anlage im Hauptausschuss vom 10.7.07 wurde das Bauamt auf diese Problematik aufmerksam gemacht.

Nach diesen Aussagen sind die Wände, wie sie auf den Wällen stehen, die zu akzeptierende Lösung.
Die IGG verwies dennoch auf die entgangene Chance einer alternativen Lösung: Wände direkt an der Lärmquelle der Fahrbahn aufzustellen statt Wände oben auf den Wällen zu installieren. Diese Chance hatte damals der Gemeinderat nicht genutzt und für die IGG wäre dieses immer noch die bessere Lösung gewesen, weil sie gleichzeitig die Fundamente für einen Tunnel gewesen wären.

Für die IGG zählt hier nicht das Argument der Höhe der Kosten. Es wäre eine Investition in die Zukunft der Lebensqualität Gräfelfings gewesen, auch wenn es zu dem damaligen Zeitpunkt (März 2004, in dem hierüber diskutiert wurde) eine größere Anstrengung für den Gemeindehaushalt bedeutet hätte als dieses vielleicht heute der Fall ist.

So wurde der Überprüfungsantrag der IGG behandelt, mit dem Ergebnis, dass die aufgestellten Wände die richtigen seien. ==Dieses ist sicher aus der Sicht der IGG überaus unbefriedigend.== Nun werden hierauf die Photovoltaik-Elemente montiert. Erst danach kann dann die Bepflanzung der Wände erfolgen.

Nach Auskunft von Herrn Göbel werden es immergrüne Ranken sein, damit auch im Winter das Laub den Schall bricht. Diese Pflanzen dürfen allerdings dann nicht auf die Photovoltaik-Elemente klettern – diese Pflege übernimmt die Autobahndirektion.

—-
In der Sitzung des Gemeinderates vom 24.7.07 nun wurde erläutert, dass diese Wände tatsächlich so bestellt worden seien. Herr Göbel zitierte aus dem Auftragsschreiben: es seien auf Grund der Höhe der Wälle und der entfernten Situierung der Wände nur teilabsorbierende Wände sinnvoll gewesen zu bestellen. Schallabsorbierende Wände seien zu teurer gewesen. Diese teilabsorbierenden Wände seien nun auch aufgestellt worden. Die gewellte Rückseite sei deswegen gut, weil dort dann Efeu ranken könne. Die Wirkung der teilabsorbierenden Wände kann durch Holzgestänge und Bepflanzung vermehrt werden.
Die Verminderung des Schalles durch die Wände in 10 Meter Entfernung von der Lärmsquelle sei für die direkten Anlieger gegeben, so der am Dienstag mit eingeladenen ehemalige Sachbearbeiter des Gutachtens der Firma Dorsch Consult, Herr Maget. Jedoch strahle je nach Wetterlage der Schall von der glatten Wand im selben Winkel wie er die Wand treffe wieder ab und verbreite sich so weiter.

Es wurde festgestellt, dass die Wirkung der Wände nicht besser sei, wenn sie mit der gewellten, rauen Fläche zur Autobahnseite aufgestellt worden wären. Der Gutachter, Herr Maget, vom Unternehmen Dorsch Consult bestätigte, dass die Form der Wände in dieser Höhe in dieser Position keine bessere Wirkung hätten, ein Pflanzenrank-Gitter und daran wachsende Pflanzen bringe wahrscheinlich einen in etwa vergleichbaren Lärmschutz.

Somit ist aus Sicht der IGG eine aufwendige Ausführung der Lärmschutzwand ohne meßbaren Nutzen für den Lärmschutz in Auftrag gegeben und mit Geldern der Gemeinde finanziert worden .

Weitere Themen für Sie: