Antrag der IGG zur A96 (2.5.2000)

In Mobilität

Der Antrag zu Schall- und Abgasemissionen durch die A96 beschäftigt sich mit verschiedenen Möglichkeiten zur Verminderung der Belästigung Gräfelfinger Bürger durch die A96.

 

Unabhängiges Bürgerforum e.V.
Gräfelfing, den 02.05.2000

An
Herrn Bürgermeister Dr. Eberhard Reichert
und die Damen und Herren des Gemeinderats

Die IGG stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt folgende Maßnahmen zum Schutz der Gräfelfinger Bevölkerung vor den durch die A96 bedingten Beeinträchtigungen (Schall- und Abgasemissionen) bei den entsprechenden Behörden einzufordern:

  1. Eine Tunnelverlängerung östlich zumindest im Bereich längs des Schulgeländes und westlich zum Schutz der direkt an der A96 liegenden Wohnhäuser.
  2. Eine optimierte Anlage zur Filterung der aus dem Tunnel abgesaugten Abgase.
  3. Jeweils eine Rasterdecke an den Tunnelenden und eine Schallabsorptionsschicht an den Wänden der Tunnelenden .
  4. Erdwälle an beiden Seiten der A96 westlich des Tunnels.
  5. Schallabsorbierende Schallschutzwände zwischen den beiden dreispurigen Fahrbahnen.
  6. Flüsterasphalt auf der A96 zumindest im gesamten Gemeindegebiet.
  7. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h bis rund 700m westlich des Tunnelendes und deren Kontrolle, z.B. durch festinstallierte Radaranlagen auf der Brücke des Josef-Schöfer-Wegs.
  8. Eine Bepflanzung der Erdwälle, die den „technischen“ Anforderungen an den Schallschutz gerecht wird.
  9. Die neue Einfahrt vom Neuaubinger Industriegebiet, bzw. von der B12alt, muß schalltechnisch optimal geplant bzw. gebaut werden; z.B. in Form einer Untertunnelung der A96.

Begründung:

  1. Weitere Schutzmaßnahmen sind notwendig, da mit der Fertigstellung des Autobahnrings A99 bis zur A96 in den nächsten Jahren und daher mit einem noch höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.
  2. Im Gedächtnisprotokoll der Obersten Baubehörde vom 8.11.68 wurde festgehalten, daß geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, sobald unerwartet erhöhte „Störungen und Belästigungen durch Lärm und Abgase“ auftreten sollten.

Da diese Voraussetzungen schon jetzt eingetreten sind, erscheint es notwendig, einen entsprechenden Katalog von Schutzmaßnahmen vorzuschlagen.

Eine ausführliche technische Begründung bleibt vorbehalten.

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